Imagebroschüre_Institut für Rettungs- und Notfallmedizin

Fachgremien Netzwerk Universitäre Telemedizin Beratender Ausschuss für Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Das Forschungsnetzwerk Telenotfallmedizin wurde 2019 ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine Interessensgemeinschaft von Betreibern von Telenotfallmedizinzentralen in Deutschland. Ziel ist ein stetiger Gewinn von wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von Telemedizin im notfallmedizinischen Einsatzspektrum. Dazu finden regelmäßige Treffen an den verschiedenen Standorten statt, um einen kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Themen oder bspw. gemein same Publikationen zu ermöglichen. Mitglieder des Forschungsnetz werks sind die RWTH Aachen, das Universitätsklinikum Greifswald das Klinikum Oldenburg und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Nationales Aktionsbündnis Wiederbelebung Das Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung (NAWIB) setzt sich da für ein, das Wissen über Laienreanimation in Deutschland zu erhöhen und zu zeigen: Wiederbelebung ist ganz einfach, jeder kann Leben retten. Wichtig ist, überhaupt zu handeln. Im Ernstfall genügen wenige Schritte: PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN. Hinter dem Bündnis stehen zahlreiche Fachgesellschaften und Hilfsorganisationen, die sich für die Laienreanimation einsetzen. Gemeinsam möchten sie mehr Aufmerk samkeit für dieses wichtige Thema schaffen, Informationen bereitstel len und so mehr Menschen dazu bringen, im Ernstfall zu helfen. Zudem

Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner vertritt Deutschland im „Beratenden Ausschuss für Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ (Advisory Committee on Public Health Emergencies – ACPHE) der Europäischen Kommission. Das Gremium wurde gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371 über ernste grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen neu eingerichtet. Der ACPHE berät und unterstützt die Europäische Kommission im Falle eines grenzüberschreitenden Gesundheitsnotstands auf Ebene der Europäischen Union. Der Ausschuss bietet seine Expertise auf Anfrage der Kommission oder des Gesundheitsicherungsausschusses (Health Security Committee) der EU an und bewertet, ob eine Bedrohung als Gesundheitsnotstand auf Unionsebene eingestuft werden soll, wie auf einen solchen Notstand reagiert werden soll und wann die Anerkennung eines solchen Notstands wieder aufgehoben werden kann. Der Ausschuss verfolgt einen multisektoralen Ansatz mit Mitgliedern aus dem Gesundheitswesen, den Sozialdiensten und der Zivilgesellschaft, um eine umfassende, unabhängige und vielfältige Beratung zu gewährleisten.

unterstützt das NAWIB bundesweit Aktionen zum Thema Wiederbelebung. Das Bündnis wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit. Vertreter des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin unterstützen als Delegierte für DGAI, BDA und Stiftung Deutsche Anästhesiologie dieses Bündnis.

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